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Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Live for Speed Forum -> Smalltalk -> darf ich fahren trotz eingezogenen Führerschein?
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Autor Nachricht
Offline Gm quarz




Beiträge: 1483

Wohnort: Berlin
Geburtstag: 18.10.1986
Beitrag Do 07.06.07 23:27 
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Die Alternative dazu, nach insgesamt über vier Wochen Wartezeit nun auch noch bis nächsten Montag zu warten und sich einfach entspannt zurückzulehnen, ist wohl zu uncool? Smilie
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Offline [BiA]xfactor
Christian Röhl




Beiträge: 158

Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
Beitrag Do 07.06.07 23:28 
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Kein Führerschein also hat man keine Fahrerlaubnis und darf somit kein Fahrzeug führen. Man muss den Führerschein sobald von der Polizei gefordert (wenn man angehalten wird) vorzeigen können.
Hast du keinen bist du nicht berechtigt ein Fahrzeug zu führen heute kann die Polizei das einfach nach prüfen ob du überhaupt einen hast dann bekommen sie auch die Information das der Führerschein weg genommen wurde bis zum Samstag 0 Uhr fährst du danach hast du immernoch Fahrverbot da du ja den Führerschein nicht in besitzt genommen hast (also am WE) da er nun immernoch in Besitz vom Rathaus bzw von der Polizei ist hast du keinen Führerschein und somit auch keine berechtigung Auto zu fahren.

Anders sieht das aus wenn du ihn vergessen hast dann bist du ja im Besitz einer Fahrerlaubnis hast ihn nur vergessen

Ist genauso wenn man 18 am WE wird und hat schon bestanden man darf trotzdem nicht fahren.
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Offline ^deadlock




Beiträge: 55



Beitrag Fr 08.06.07 1:14 
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Steffen Stanger hat Folgendes geschrieben
tom50936 hat Folgendes geschrieben
Es ist aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Papiere.

Augenrollen deshalb wird es trotzdem nicht zulässig


Kostet aber nur 15€ wenn die dich dabei erwischen.
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°^°M-Power°^°








Beitrag Fr 08.06.07 1:16 
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Bußgeldkatalog lfd. Nr. 168: Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt. Regelsatz 10 Euro
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Offline [BiA]xfactor
Christian Röhl




Beiträge: 158

Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
Beitrag Fr 08.06.07 8:48 
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so hab nochmal en kumpel gefragt der ist Fahrlehrer würdest du fahren wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis also wäre genauso als würdest du mit 16 Auto fahren das nur zu vergessen würde wie du schon beschrieben nur mit 10€ anfallen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis jedoch mit ner Anzeige also lieber zwei Tage weiter zu Fuß gehen.
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Offline Joker
Mario Köhnke




Beiträge: 2021

Wohnort: Elmshorn, S-H
Geburtstag: 07.03.1971
Beitrag Fr 08.06.07 9:38 
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ich find es immer toll wennn die ganzen sätze ohne punkt und komma geschrieben werden klein alles sehr gut lesbar und so verständlich....

Kinners, könnt ihr nicht zumindest ab und an mal an die allgemien gültige deutsche Rechtschreibung halten ? So mit Satzzeichen und Grossbuchstaben verwenden ??? DANKE !!!
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Offline BasTi
Sebastian V.




Beiträge: 2454

Wohnort: Solingen
Geburtstag: 04.03.1983
Beitrag Fr 08.06.07 9:47 
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:: Joker Bk hat Folgendes geschrieben

Kinners, könnt ihr nicht zumindest ab und an mal an die allgem ie n gültige deutsche Rechtschreibung halten ?


Es wird so geschrieben: "allgem ei n"
Und dem Satz fehlt ein Wort: "Kinners, könnt Ihr Euch ...."
Oder man schreibt statt dem "Euch" dieses Wort am Satzende: "..... einhalten "


Selfowned. Zwinker
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Offline Joker
Mario Köhnke




Beiträge: 2021

Wohnort: Elmshorn, S-H
Geburtstag: 07.03.1971
Beitrag Fr 08.06.07 10:01 
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Deswegen auch "ab und an".... Smilie

Bedeutet soviel wie "häufig, oft, meistens" usw....

Ei statt ie ist ein Vertipper, fehlendes "EUCH" bzw. "ein-": Hatte genau an beide Sätze gedacht, konnte mich aber nicht so recht entscheiden... Smilie
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Offline BasTi
Sebastian V.




Beiträge: 2454

Wohnort: Solingen
Geburtstag: 04.03.1983
Beitrag Fr 08.06.07 10:07 
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Schlechte Ausrede. Smilie
Wenn man schon so eine Ansage macht, sollte man wenigstens als gutes Beispiel vorangehen. Wer im Glashaus sitzt... Zwinker
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Offline Joker
Mario Köhnke




Beiträge: 2021

Wohnort: Elmshorn, S-H
Geburtstag: 07.03.1971
Beitrag Fr 08.06.07 10:39 
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... sollte nur im Dunkeln scheissen.... Smilie

Ich denke eigentlich, dass meine Schreibweise durchaus als besseres Beispiel gelten darf und hier im Forum zu den lesbareren gehört.
Ich verlange von Niemanden, das steht mir sicher auch nicht zu, ein fehlerfreies Deutsch, aber so ein paar orthographische Kennzeichen dürfen durchaus mal eingebaut werden.
Ich rege mich sicherlich nicht über Vertipper oder Rechtschreibfehler auf, aber die Sätze von z.B. xfactor sind für mich (und sicherlich nicht nur für mich) kaum zu entschlüsseln bzw. der SInn ergibt sich erst nach mehrmaligem Lesen.
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Offline BasTi
Sebastian V.




Beiträge: 2454

Wohnort: Solingen
Geburtstag: 04.03.1983
Beitrag Fr 08.06.07 10:43 
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Aha. Smilie
BTT
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Offline [BiA]xfactor
Christian Röhl




Beiträge: 158

Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
Beitrag Fr 08.06.07 11:13 
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lol ja ne is klar bist du Deutschlehrer oder was?

Tut mir leid das ich nicht soooooo gut wie du schreibe mein Deutsch Rechtschreibgott

omfg ok werde ich das nächste mal pinibel darauf achten das ich alles sehr schön und gut schreibe in einem richtigen Deutsch so damit auch die feinen Deutsch Rechtschreibgötter hier im Forum die Texte lesen und verstehen können.

Armen
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Offline Vykos
Joachim Fieß




Beiträge: 5355

Wohnort: Kronberg i. Ts.
Geburtstag: 04.08.1976
Beitrag Fr 08.06.07 11:53 
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wenn Du dann penibel drauf achtest, dann klappt das auch. Zwinker
So und nu lasst den kram mal gut sein und btt bitte
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Offline Don-T




Beiträge: 141



Beitrag Fr 08.06.07 16:29 
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[BiA]xfactor hat Folgendes geschrieben
Kein Führerschein also hat man keine Fahrerlaubnis und darf somit kein Fahrzeug führen.


Falsch. Der Führerschein ist nicht die Fahrerlaubnis.

[BiA]xfactor hat Folgendes geschrieben

Man muss den Führerschein sobald von der Polizei gefordert (wenn man angehalten wird) vorzeigen können.


Richtig.

[BiA]xfactor hat Folgendes geschrieben

Hast du keinen bist du nicht berechtigt ein Fahrzeug zu führen


Und hier liegst du wieder falsch. Wie bereits oben geschrieben, ist die Fahrerlaubnis ein abstraktes Rechtsgut. Wurde dir jemals eine Fahrerlaubnis erteilt, und erhälst du anschließend ein Fahrverbot (zeitlich befristet mit genau beziffertem Ende!), so ist das Erteilen des Fahrverbotes ein abgeschlossener Verwaltungsakt. Mit Überschreiten des genannten Endzeitpunktes endet das Fahrverbot - und du bist wieder berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.

[BiA]xfactor hat Folgendes geschrieben

Ist genauso wenn man 18 am WE wird und hat schon bestanden man darf trotzdem nicht fahren.


Nein, dass ist so nicht richtig. Dann ist der Fall anders gelagert, da dir bei der Ersterteilung das Recht, Kraftfahrzeuge zu führen, erst mit Übergabe des Führerschein erstmals übertragen wurde. Bei M-Power ist dies jedoch bereits schon vor einigen Jahren geschehen.


Edith fragt: Warum wird durch meinen Post das Layout des Forums so zerhauen?
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Offline !ce.Carrick




Beiträge: 3202

Wohnort: (Königreich)Bayern
Geburtstag: Valentinstag.86
Beitrag Fr 08.06.07 16:37 
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Christian Donth hat Folgendes geschrieben

Edith fragt: Warum wird durch meinen Post das Layout des Forums so zerhauen?


Kann ich nicht bestätigen.
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Offline Don-T




Beiträge: 141



Beitrag Fr 08.06.07 16:42 
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Alles klar, dann setzt Edith sich jetzt in eine dunkle Ecke und schämt sich Zwinker
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Offline Kamel
Kai Lochbaum




Beiträge: 3864

Wohnort: Frankfurt
Geburtstag: 04.08.1983
Beitrag Fr 08.06.07 17:01 
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@Christian Donth: Und woher hast du nun deine Kentnisse? Da find ich das mit dem "Kumpel is Fahrlehrer" schon glaubwürdiger Sehr Glücklich
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Offline [BiA]xfactor
Christian Röhl




Beiträge: 158

Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
Beitrag Fr 08.06.07 17:02 
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Christian Donth hat Folgendes geschrieben

Und hier liegst du wieder falsch. Wie bereits oben geschrieben, ist die Fahrerlaubnis ein abstraktes Rechtsgut. Wurde dir jemals eine Fahrerlaubnis erteilt, und erhälst du anschließend ein Fahrverbot (zeitlich befristet mit genau beziffertem Ende!), so ist das Erteilen des Fahrverbotes ein abgeschlossener Verwaltungsakt. Mit Überschreiten des genannten Endzeitpunktes endet das Fahrverbot - und du bist wieder berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.


Ok dann lass ich mich belehren Zwinker

Also soll heißen ist egal wer im Besitz meines Führerschein ist ich darf trotzdem fahren?

Find ich super dann kann ich meinen Führerschein schonmal vorsorglich der Polizei geben und zahl 10€ wenn ich angehalten werde.

Find ich schon irgendwie sehr komisch wofür braucht man dann überhaupt en Führerschein?
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Offline [BiA]xfactor
Christian Röhl




Beiträge: 158

Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
Beitrag Fr 08.06.07 17:06 
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Kamel||| hat Folgendes geschrieben
@Christian Donth: Und woher hast du nun deine Kentnisse? Da find ich das mit dem "Kumpel is Fahrlehrer" schon glaubwürdiger Sehr Glücklich


Profil schreibt das hier:
"Beruf: Polizei"
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Offline Kamel
Kai Lochbaum




Beiträge: 3864

Wohnort: Frankfurt
Geburtstag: 04.08.1983
Beitrag Fr 08.06.07 17:11 
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Hö dachte die wärn alle im Dauereinsatz im Meck Pomm Smilie
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Offline Don-T




Beiträge: 141



Beitrag Fr 08.06.07 18:39 
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Nicht alle Zwinker
Ich hatte gestern abend schon das Gefühl, dass es sich mit dem Führerschein so verhalten müsste, wie ich hier dargelegt habe... Um bei der Sache aber noch n breiteres Kreuz zu kriegen und mich hier nicht völlig der Lächerlichkeit preiszugeben, habe ich auf der Dienststelle und in anderen Foren nachgefragt - selbst auf unserer Dienststelle waren die Meinungen zwiespältig, die Foren jedoch eindeutig.

Insofern wäre für M-Power das Beste: Einfach seine Fahrerlaubnisbehörde anrufen und fragen, wie das in seinem Bezirk gehandelt werden würde. Da dies nun nicht mehr möglich sein dürfte (jaja, dieses Vorurteil mit diesen Beamten und bis Mittag ^^), würde ich an seiner Stelle nun die zwei Tage auch noch warten.

Nicht, dass ich meiner Meinung nicht vertraue, aber: Weiß er, an was für einen Kollegen der "Rennleitung" er gerät? Zwinker
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Offline Vykos
Joachim Fieß




Beiträge: 5355

Wohnort: Kronberg i. Ts.
Geburtstag: 04.08.1976
Beitrag Fr 08.06.07 18:42 
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Christian Donth hat Folgendes geschrieben

Insofern wäre für M-Power das Beste: Einfach seine Fahrerlaubnisbehörde anrufen und fragen, wie das in seinem Bezirk gehandelt werden würde. Da dies nun nicht mehr möglich sein dürfte
Es ist ja nicht so, dass ihm das nicht gestern schon ein kamel empfohlen hätte.... Augenrollen
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°^°M-Power°^°








Beitrag Fr 08.06.07 19:51 
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am ende sehe ich das nun auch so

ich hatte ein fahrverbot, KEIN fahrerlaubnisentzug
bei einen entzug wäre es was andres

somit dürfte das, was christian donth sagte, vollkommen zutreffen

nämlich > Bußgeldkatalog lfd. Nr. 168: Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt. Regelsatz 10 Euro
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Offline Don-T




Beiträge: 141



Beitrag Fr 08.06.07 20:04 
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Das ist richtig, Joachim, Kamel hatte ihm das bereits gestern empfohlen. Ich wollte durch meine erneute Aussage hierzu nur darauf hinweisen, dass es auch innerhalb der Polizei unterschiedliche Rechtsauffassungen zu geben scheint und er nur so bei seiner zuständigen Behörde die absolute Sicherheit hat.

Der Vorschlag mit der Führerscheinbehörde sollte kein Klugscheißen sein und ich wollte Kamel auch nicht absprechen, dass er das zuerst gepostet hat. Von daher:

Augenrollen Frage
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Offline Joker
Mario Köhnke




Beiträge: 2021

Wohnort: Elmshorn, S-H
Geburtstag: 07.03.1971
Beitrag Fr 08.06.07 22:23 
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Das es 2 Rechtsauffassungen innerhalb der Polizeibehörde gibt, kann man noch vertreten. Wenn dieses noch vor Gericht Bestand hätte, würde mein Glauben in die Demokratie ins Schwanken kommen...
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