|
|
|
Autor |
Nachricht |
|
|
Beiträge: 5432
Wohnort: Duisburg
Geburtstag: 04.12.1970
|
|
Do 13.01.11 18:58
|
|
Tube|| hat Folgendes geschrieben |
[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
Gibt es hier evtl. einen Bereich für Rechtsmittelbelehrungen ?
|
lasst uns einfach den "Early 2009" Thread dafür nehmen, da passiert ja eh nix mehr...
|
ok mir ist auch schon ne frage eingefallen *gg*
|
|
|
|
|
Beiträge: 2242
Wohnort: Dettingen/Erms BaW
Geburtstag: 08.11.1988
|
|
Do 13.01.11 19:05
|
|
Wer wurde schon alles auf 20 Jahre Knast verurteilt ?
|
|
|
|
|
Beiträge: 2021
Wohnort: Elmshorn, S-H
Geburtstag: 07.03.1971
|
|
Do 13.01.11 23:52
|
|
Die Frage ist lediglich: wogegen soll geklagt werden? Mit dem Fakeacc. sollte ne PS3 gekauft werden. Normalerweise gibt es Ware erst gegen Bezahlung in solchen Fällen, ein finanzieller Schaden wäre sicherlich nicht entstanden.
Ob Dein geschossenes Avatarbild dem Urheberrecht unterliegt... naja. Welcher Schaden soll da beziffert werden?
Einzig und allein eventuelle Beleidigungen etc. wären interessant. Aber dafür braucht es keinen Fakeaccount...
PS: Sollte ich meinen Avatar entfernen???!?!?!?
|
|
|
|
|
|
Fr 14.01.11 13:45
|
|
Wegen PS3... Ich schrieb nicht Umsonst
es KANN als BetrugsVERSUCH gewertet werden.
Insofern würde es dann geprüft, ob eine Betrugsabsicht dahinterstand.
Was den Avatar Betrifft.
Wenn ich ein Foto schieße habe ich Automatisch Urheberrecht darauf.
Ohne ausdrückliche genemigung meinerseits, darf es nicht Verwendet werden.
Eine Schadenshöhe gibt es in so einem Falle nicht, bzw. muß es nicht geben.
Die Verletzung des Urheberrechtes ist ausreichend für eine Unterlassungserklärung.
Wie gesagt war es von meiner Seite nur ein Schuß vor dem Bug, weil es eben öffentlich ist und damit nicht irgendein spassvogel von " ausserhalb " auf den Trichter kommt es tatsächlich zu Versuchen und es dann vielleicht wirklich mal ärger gibt weil jemand beim Verkauf nicht genau hingeguckt hat und es für meinen Acc. hält. Also reiner Präventiver Selbstschutz.
Ausserdem ging es mir Tierisch auf den Sack das man meinte man muß nochmal richtig loslegen, wo ich auf neuere Provokationen schon gar nicht mehr Reagiert habe.
|
|
|
|
|
Beiträge: 6852
Wohnort: Ruhrstadt
Geburtstag: 1.1.1985
|
|
Fr 14.01.11 13:59
|
|
Joker hat Folgendes geschrieben |
Die Frage ist lediglich: wogegen soll geklagt werden? Mit dem Fakeacc. sollte ne PS3 gekauft werden. Normalerweise gibt es Ware erst gegen Bezahlung in solchen Fällen, ein finanzieller Schaden wäre sicherlich nicht entstanden.
|
Najaaa...wenn eine Kaufabsicht geäußert wurde könnte evtl. der Verkäufer darauf pochen, dass der richtige Herrmann auf einmal das Geld bezahlen muss. Da ein Kaufvertrag auch zustande kommt, durch gegenseitiges Einverständnis. So habe ich es jedenfalls in Erinnerung. Rechtsexperten mögen mich eines besseren belehren.
Davon ab finde ich Herrmanns Reaktion ok und gut!
|
|
|
|
|
Beiträge: 5432
Wohnort: Duisburg
Geburtstag: 04.12.1970
|
|
Fr 14.01.11 14:17
|
|
Kaufabsicht ist nicht Kaufvertrag zustande gekommen:
Kaufvertrag kommt zustand bei 2 Übereinkommende Willenserklärungen.
Rechtsexperten haben damit nicht viel zu tun, diese Definition ist über 100 jahre als und kommt aus dem HGB
|
|
|
|
|
|
Fr 14.01.11 14:25
|
|
und solange die Prüfung/das Verfahren Andauert ( Deutsche Mühlen malen ja sehr langsam ), wäre der PC weg, mit dem der Acc. erstellt wurde.
Nachdem dann klargestellt ist das keine Betrugsabsicht dahinterstand, darf sich der PC Inhaber dann seinen PC wieder abholen.
Würde eine Betrugsabsicht festgestellt, wäre der PC ganz weg da er für eine Straftat benutzt worden wäre.
|
|
|
|
|
Beiträge: 6852
Wohnort: Ruhrstadt
Geburtstag: 1.1.1985
|
|
Fr 14.01.11 14:28
|
|
[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
Kaufvertrag kommt zustand bei 2 Übereinkommende Willenserklärungen.
|
Ja eben:
Kaufabsicht von Fake Hermann und Einwilligung von der Kaufabsicht durch den Verkäufer in dem Thread -> Kaufvertrag
oder nicht?
|
|
|
|
|
Beiträge: 5432
Wohnort: Duisburg
Geburtstag: 04.12.1970
|
|
Fr 14.01.11 14:32
|
|
es gab von meiner seite doch nichts mehr zu verkaufen, daher doch gegenstandslos !!
|
|
|
|
|
Beiträge: 652
Wohnort: Hessisch Kongo
|
|
Fr 14.01.11 14:36
|
|
Das Problem an der Argumentation ist, dass Hermann A. imo garnicht der Geschädigte ist. Das wäre er erst, wenn Luder nicht gemerkt hätte, dass das ein Fake-Account gewesen ist und auf ihn zugekommen wäre. Vorher hätte Luder mit der Person, die hinter Hermann B. steckt, einen Vertrag geschlossen.
|
|
|
|
|
Beiträge: 6852
Wohnort: Ruhrstadt
Geburtstag: 1.1.1985
|
|
Fr 14.01.11 14:38
|
|
Jetzt wirds kompliziert
|
|
|
|
|
Beiträge: 652
Wohnort: Hessisch Kongo
|
|
Fr 14.01.11 14:39
|
|
Das ist bei Gesetzen so
|
|
|
|
|
|
Fr 14.01.11 14:40
|
|
Aber es wäre Versucht worden. Dabei spielt es dann keine Rolle ob ein Vertrag zustande kam, das Objekt der begierde noch zum verkauf stand etc.pp
Es geht ausnamenslos um den Versuch, mittels eines Fake Acc. ein Produkt zu Kaufen um sich dann zu verdrücken und das Bezahlen bzw. den ärger dem echten Acc. zu überlassen.
Wenn ein Fake Acc. erstellt wird, der einem anderen so stark ähnelt, dann wird ein Betrugsversuch unterstellt. Nicht der Betrug, sondern der Versuch zu Betrügen. Und auch ein Versuch zu Betrügen wird Gerichtlich verfolgt, wenn er Angezeigt wird oder von öffentlichem Interesse ist.
|
|
|
|
|
Beiträge: 652
Wohnort: Hessisch Kongo
|
|
Fr 14.01.11 14:43
|
|
Das Problem ist aber doch, dass ein Fake-Account erst zu einem Fake-Account wird, sobald die Gegenseite den Account/die Person für eine andere hält, als sie eigentlich ist und dadurch getäuscht wird. Dazu hat Luder sich nicht geäußert.
Vorher ist das nichtmal ein Betrugsversuch.
|
|
|
|
|
|
Fr 14.01.11 14:53
|
|
Aber sicher.
Der Acc. wurde so erstellt das es erst beim genauen hingucken als Fake Acc. " entlarft " wurde.
Alles was auf den ersten Blick ins Auge springt war gleich oder stark ähnelnd.
Der Name, der Fettgeschrieben ist war bis auf den endbuchstaben gleich, der Avatar, die Signatur und der Wohnort.
Das Gehrin ersetzt Informationen durch bekannte Informationen wenn es die Informationen nicht richtig Registriert.
Padermeinhof wäre also durch den bekanten Namen Paderborn ersetzt worde. Die verdrehung des Avatars wäre beim überfliegen geradegerückt worden und die Signatur wäre durch die bekannte ersetzt worden.
Die verbindung all dieser einzelnen Komponenten, macht den Acc. zu einem Fake Acc.
Das ist eine Wissenschaftlich annerkannte Arbeitsweise des Gehirns. Dazu gibt es einen recht Berühmten Text der nur aus Kaudawelsch betsteht, vom Gehirn aber dennoch als vollständiger Text aufgenommen wird.
Aufgrund dessen gilt so ein Fake Acc. auch als Betrugsversuch, oder Rufschädigend etc.pp
Je nachdem was mit diesem Fake Acc. angestellt wird.
|
|
|
|
|
Beiträge: 5432
Wohnort: Duisburg
Geburtstag: 04.12.1970
|
|
Fr 14.01.11 15:06
|
|
ich habe wirklich nicht geschaut wer "GENAU" nachgefargt hatt, war mir auch egal, weil es keine PS3 mehr gab, daher Info rein, ..... Info raus, fertsch abwischen.
|
|
|
|
|
|
Fr 14.01.11 15:09
|
|
hermann glaubst du den scheiss den du hier schreibst selbst?
das geraderücken von bildern z.b. ist doch echt nicht dein ernst.
du stellst dich hier als retter für recht und urheberrechte hin..... und was ist..... mit deinem eigenen youtube channel?!
das forum, die mods der admin verhalten sich so wie immer und sperren und löschen die "fake" accounts..... was machst du..... schreibst was von rechtschutz versicherung, schuss vor den bug und drohst mit anzeigen.
[auote]Das Gehrin ersetzt Informationen durch bekannte Informationen wenn es die Informationen nicht richtig Registriert. [/quote]
kann das bei dir so sein und ist das möglicherweise der grund für dein verhalten hier?! (nicht nur im bezug auf die "fake" accounts)
hättest du mal den arsch in der hose gehabt und das ganze zur anzeige gebracht.
aber so...... nix als (nicht einmal) warme lust.
schönen abend.
Zuletzt bearbeitet von marcione am Fr 14.01.11 15:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Beiträge: 5548
Geburtstag: 26.02.1990
|
|
Fr 14.01.11 15:11
|
|
marcione hat Folgendes geschrieben |
aber so...... nix als (nicht einmal) warme lust.
|
AH! LUFT Marc.... LUFT!!!
|
|
|
|
|
|
Fr 14.01.11 15:14
|
|
ach warme lust ist in dem fall schon ok.... und auch egal....
bei hermann kanst du schreiben was du willst sein gehirn macht sowieso aus allem ein brei.
gute nacht
|
|
|
|
|
Beiträge: 6852
Wohnort: Ruhrstadt
Geburtstag: 1.1.1985
|
|
Fr 14.01.11 15:15
|
|
marcione hat Folgendes geschrieben |
du stellst dich hier als retter für recht und urheberrechte hin..... und was ist..... mit deinem eigenen youtube channel?!
|
Hoffentlich klagen da nicht die Urheber von Jingle Bells!!
|
|
|
|
|
Beiträge: 5548
Geburtstag: 26.02.1990
|
|
Fr 14.01.11 15:17
|
|
marcione hat Folgendes geschrieben |
bei hermann kanst du schreiben was du willst sein gehirn macht sowieso aus allem ein brei.
gute nacht
|
Das ist ja fast schon pöse... ^^
|
|
|
|
|
|
Fr 14.01.11 15:22
|
|
marcione hat Folgendes geschrieben |
...und was ist..... mit deinem eigenen youtube channel?!...
|
Damit hast du sogar Recht.
Warum glaubst du ist " The Fight " in Deutschland nicht mehr aufrufbar.
Würde ich es nochmal neu Hochladen müßte ich mit einer Klage Rechnen.
Im Urheberrecht gehts nach dem Motto... Wo kein Kläger, da kein Richter. Was aber nicht bedeutet das man in jedem Falle Straflos bleibt.
....
Habe mich nicht Umsonst für die schnelle Reaktion von Floh bedankt.
was alles andere Betrifft. Erkundige Dich einfach mal.
Über dieses Thema, der Arbeitsweise des Gehirns, gibt es ganze Abhandlungen von.
Du kannst Dich aber auch ganz einfach über das Internet-Recht Informieren, im Bezug auf Fake Acc. und was ein Fake Acc. ist.
|
|
|
|
|
Beiträge: 5432
Wohnort: Duisburg
Geburtstag: 04.12.1970
|
|
Fr 14.01.11 15:36
|
|
grundlegend wäre es wirklich interessenat geworden,
es gibt gitb ja noch im rechtssystem den fall der bagatelle, aber wo und wann greift sie, wenn man von evtl. enstehenden schäden spricht ?
naja ist wie gesagt alles schwieriger als es im 1. Moment scheint, auf Inet würde ich bei solchen Sachen NIE bauen. sonsdern nur von schriftlichen Info´s von meinem Anwalt, wäre mir alles zuviel evtl. kann sein, nur bedingt. zuviel Ausnahmen.
Man müsste mal im VR Forum den Rühlie fragen der ist Anwalt, wenn er hier was dazu schreiben würde, würde ich dem glauben ( bedingt, da Rühli eine komplizierte Ironie hat )
Aber Grundlegend wenn jeamnd sagt "Wenn ... Dann" sollte sofort das Dann kommen, also niemals halbe Sachen.
|
|
|
|
|
Beiträge: 6841
Wohnort: Münster
Geburtstag: 21.05.1986
|
|
Fr 14.01.11 16:11
|
|
omg...
Kommt ihr noch klar mit eurer Umwelt?
|
|
|
|
|
|
Fr 14.01.11 16:23
|
|
ich habe immer Angst vor solchen Leuten die viel übers Gehirn gelesen haben ^^ :P
|
|
|
|
|
|
|