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Beiträge: 2393
Wohnort: Ternitz (Südlich von Wien) / NÖ
Geburtstag: 17.09.1960
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Do 07.12.06 12:59 DWB (Dienstweihnachtsbaum)-Verordnung für Beamte ...
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Ich möcht hierbei betonen dass es sich dabei
nicht
um einen Witz, sondern um die reine
Wahrheit
handelt.
So gesehen in einer internen Ausschreibung der Österreichischen Post (jetzt Telekom) aus dem Jahre 1986:
Begriff
Ein Dienstweihnachtsbaum (DWB) ist ein Weihnachtsbaum natürlichen Ursprungs oder einem natürlichen Weihnachtsbaum nachgebildeter Weihnachtsbaum, der zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt wird.
Aufstellen der Weihnachtsbäume
Ein Dienstweihnachtsbaum (DWB) darf nur von sachkundigen Personen nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzen aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass der DWB (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird
der DWB in der Haltevorichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht
im Umfallbereich des DWB keine zerbrechlichen oder durch umfallende DWB in ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind.
Behandeln der Beleuchtung
Der DWB ist mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Flammenwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sogenannte Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn
die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind
während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.
Aufführen von Krippenspielen
In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. In der Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:
Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte/Beamtin
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte.
Absingen von Weihnachtsliedern
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DWB auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Arbeitsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.
Vorgenannte Richtlinien der Verordnung sind in geeigneter Weise im entsprechenden Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben und einzuhalten
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GALY
Gerrit Eckhardt
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Beiträge: 1751
Wohnort: Heide
Geburtstag: 23.08.1989
Verwarnungen: 1
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Do 07.12.06 16:58
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Ich sitz hier grade aufm Amt zum arbeiten...Trifft sich gut in der Weihnachtszeit
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Do 07.12.06 18:40
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weihnacht nach vorschrift oh man kann mir gut vorstellen das es wirklich kein witz ist ^^ fehlt nur noch der befehl zum glücklich sein
"Esel und Schafe: geeignete Beamte/Beamtin" hrhr
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Beiträge: 5912
Geburtstag: älter+als+Du.
Gesperrt
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Do 07.12.06 18:52
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Jetzt wundert mich bei euch Österreichern gar nix mehr....
Das ist ja fast so wie die ZDV vom Bund.
"Beim Erreichen der Baumspitze hat der Soldat selbständig Kletterbewegungen einzustellen...
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