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Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Live for Speed Forum -> Smalltalk -> darf ich fahren trotz eingezogenen Führerschein?
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°^°M-Power°^°








Beitrag Do 07.06.07 15:30 darf ich fahren trotz eingezogenen Führerschein?
Antworten mit Zitat  

nein ich bin nicht doof Sehr Glücklich

es geht ganz einfach um folgendes

ich hatte meinen führerschein weg für 1 monat, nun hab ich den wisch bekommen wann das fahrverbot endet

das fahrverbot endet am 8.6.2007 um 24 uhr

nun ist das ja ein freitag, also könnte ich ja ab samstag quasi 00:01 Uhr wieder auto fahren

nun kann ich ja aber logisch am samstag nicht aufs rathaus und mein führerschein abholen, weil die natürlich nicht auf haben

darf ich trotzdem fahren Frage
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Offline StAyX




Beiträge: 6880


Geburtstag: 29.10.1976
Beitrag Do 07.06.07 15:33 
Antworten mit Zitat  

Natürlich nicht...

Zum fahren brauchst du den Führerschein und den hast du nicht also ohne Fleppen kein fahren Zwinker
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Offline memph1s
Steffen




Beiträge: 2242

Wohnort: Dettingen/Erms BaW
Geburtstag: 08.11.1988
Beitrag Do 07.06.07 15:39 
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Fahren ohne den schein darfst du nicht, du kannst aber mal Freitags im Rathaus oder Führerscheinstelle vorbei, und fragen ob du ihn früher bekommst wegen wochenende.
So machen sie es manchmal auch, wenn man, z.b Samstag 18 wird, den Führerschein aber nicht holen kann und dann noch Montags n Feiertag is.

Einfach mal Fragen ob sie ihn Freitag abend noch rausrücken.
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Offline tom50936




Beiträge: 21



Beitrag Do 07.06.07 15:42 
Antworten mit Zitat  

Falsch. Er würde keine Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" mehr bekommen, sondern nur eine Verwarnung, weil er ohne Papiere fährt. Die Polizei kann das bei einer Verkehrskontrolle erfragen, ob derjenige einen Führerschein besitzt und ob dieser "gesperrt" ist.

Zuletzt bearbeitet von tom50936 am Do 07.06.07 15:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
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°^°M-Power°^°








Beitrag Do 07.06.07 15:42 
Antworten mit Zitat  

äh das ist ein rathaus, da arbeiten beamte oder was auch immer, die arbeiten nur von 8-12 Sehr Glücklich

ja das wäre doch aber das gleiche wie wenn ich ihn daheim liegen hätte oder

und morgen vormittag kann ich auch nicht hin wegen arbeit
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Offline memph1s
Steffen




Beiträge: 2242

Wohnort: Dettingen/Erms BaW
Geburtstag: 08.11.1988
Beitrag Do 07.06.07 15:43 
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Ja aber es is deshalb trotzdem nicht zulässig.
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Offline tom50936




Beiträge: 21



Beitrag Do 07.06.07 15:44 
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Es ist aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Papiere.
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Offline Kamel
Kai Lochbaum




Beiträge: 3864

Wohnort: Frankfurt
Geburtstag: 04.08.1983
Beitrag Do 07.06.07 15:45 
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RUF DOCH EINFACH AN UND FRAG!

mein gott....
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Offline memph1s
Steffen




Beiträge: 2242

Wohnort: Dettingen/Erms BaW
Geburtstag: 08.11.1988
Beitrag Do 07.06.07 15:48 
Antworten mit Zitat  

tom50936 hat Folgendes geschrieben
Es ist aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Papiere.

Augenrollen deshalb wird es trotzdem nicht zulässig
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Offline BasTi
Sebastian V.




Beiträge: 2454

Wohnort: Solingen
Geburtstag: 04.03.1983
Beitrag Do 07.06.07 15:54 
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Wieso soll er fahren dürfen, wenn er den Lappen nicht hat? Es ist immer noch ein Unterschied, ob er den Lappen zu Hause vergessen hat oder ob er ihn abgenommen bekommen hat und noch nicht wieder erhalten hat. Ich kenn zwar nicht die genaue Rechtslage, aber ich würde mit 98%iger Sicherheit behaupten, dass er definitiv nicht fahren darf !!!!

Sonst könnest Du ja auch, wenn Du am WE 18 wirst und die Prüfung schon bestanden hattest, fahren. Darf man aber definitiv nicht ! Also warum sollte man es hier dürfen.

Er ist halt nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis. Punkt. Wäre er das, könnte die Polizie ja sagen, dann fahren wir mit nach Hause und schauen uns den Schein da an (mir schon passiert). Und dann?? Dann kannst Du ihn nicht vorzeigen. Warum? Weil Du keinen hast.

Ich hatte ihn damals übrigens wirklich vergessen. Smilie
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Offline pudel2




Beiträge: 550



Beitrag Do 07.06.07 16:06 
Antworten mit Zitat  

[ZT] BasTi hat Folgendes geschrieben
Wäre er das, könnte die Polizie ja sagen, dann fahren wir mit nach Hause und schauen uns den Schein da an (mir schon passiert). Und dann?? Dann kannst Du ihn nicht vorzeigen. Warum? Weil Du keinen hast.


Er kann ja auch mit der Polente zum Rathaus fahren, sagen, da drinne liegt er und sich dann tierisch über die Servicewüste Deutschland mit Ihren Öffnungszeiten, die vielleicht vor 200 Jahren mal modern waren, aufregen. Zwinker

Aber mal ehrlich, natürlich darfst du fahren...du darfst dich nur nicht erwischen lassen. Cool
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Offline remix
Benjamin L.




Beiträge: 580

Wohnort: Wuppertal
Geburtstag: 27.08.1988
Beitrag Do 07.06.07 16:15 
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ich hab am 21.08.06 meine FS-prüfung bestanden.. war ein montag.. hab am 27.08 geb.. das war ein sonntag..

ich konnte mir den FS dann halt erst am montag abholen, obwohl es ja ein vergleichbarer fall gewesen ist..

kannst aber mal im rathaus anrufen und fragen ob ein mitarbeiter den schein mit nach hause nimmt und du ihn dir bei ihm abholen kannst..
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Offline !ce.Brainless




Beiträge: 740

Wohnort: Grünberg (Hessen - GI)

Beitrag Do 07.06.07 16:20 
Antworten mit Zitat  

www.verkehrsportal.de - da werden Sie geholfen Augenrollen Zwinker
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Offline Kamel
Kai Lochbaum




Beiträge: 3864

Wohnort: Frankfurt
Geburtstag: 04.08.1983
Beitrag Do 07.06.07 16:41 
Antworten mit Zitat  

[ZT] remix hat Folgendes geschrieben
ich hab am 21.08.06 meine FS-prüfung bestanden.. war ein montag.. hab am 27.08 geb.. das war ein sonntag..

ich konnte mir den FS dann halt erst am montag abholen, obwohl es ja ein vergleichbarer fall gewesen ist..

kannst aber mal im rathaus anrufen und fragen ob ein mitarbeiter den schein mit nach hause nimmt und du ihn dir bei ihm abholen kannst..


Und mir hat mein Fahrlehrer den nen Tag zu früh vorbeigebracht, weil ich am Wochenende Geburtstag hatte... Frag mich nich, wie der das gemacht hat ^^
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Offline !ce.Sir Winston
macht doch, was ihr wollt




Beiträge: 5912


Geburtstag: älter+als+Du.
Gesperrt
Beitrag Do 07.06.07 16:50 Re: darf ich fahren trotz eingezogenen Führerschein?
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°^°M-Power°^° hat Folgendes geschrieben
nein ich bin nicht doof Sehr Glücklich

es geht ganz einfach um folgendes

ich hatte meinen führerschein weg für 1 monat, nun hab ich den wisch bekommen wann das fahrverbot endet

das fahrverbot endet am 8.6.2007 um 24 uhr

nun ist das ja ein freitag, also könnte ich ja ab samstag quasi 00:01 Uhr wieder auto fahren

nun kann ich ja aber logisch am samstag nicht aufs rathaus und mein führerschein abholen, weil die natürlich nicht auf haben

darf ich trotzdem fahren Frage


Wieso ist dein Führerschein im Rathaus? Ich musste den zur Polizei bringen. Und die sind immer da... ätsch :P
Ich hab ihn mir aber nachmittags abgeholt und durfte dann aber erst um 24 Uhr fahren.
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Offline Donky-Kong
Jens Röber




Beiträge: 4395

Wohnort: Quedlinburg
Geburtstag: 09.10.1985
Beitrag Do 07.06.07 16:53 
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.... also mir wärs wurscht.. zum schein abholen würd ich fahren...
ich würd mir da keine großartigen gedanken machen deswegen, man sollte halt nicht sehr auffälig fahren.
den fahrzeugschein hab ich ehrlich fast nie dabei... ok wurde auch noch nie angehalten ^^...... bzw.. wird das rathaus wohl nicht 100 km weg sein Zwinker.... aber komisch warum solls dus beim rathaus abholen, hier bei mir muss man den bei der polizei abholen und abgeben.... das kann man da sugar sonntags machen *g* manche gesetze sind einfach da um sie zu brechen Mr Green
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°^°M-Power°^°








Beitrag Do 07.06.07 21:20 
Antworten mit Zitat  

ich denke es kommt auf die straftat an den umfang des verbots sowie den unfallort, wo man ihn abgeben muss

aber ich hab sowieso ein problem bei der anmeldung siehe andren thread Traurig

aber kurzum nein ich fahr nicht

danke Sehr Glücklich
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Offline !ce.Sir Winston
macht doch, was ihr wollt




Beiträge: 5912


Geburtstag: älter+als+Du.
Gesperrt
Beitrag Do 07.06.07 21:28 
Antworten mit Zitat  

Was hast du denn angestellt?
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Offline BasTi
Sebastian V.




Beiträge: 2454

Wohnort: Solingen
Geburtstag: 04.03.1983
Beitrag Do 07.06.07 21:32 
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°^°M-Power°^° hat Folgendes geschrieben

aber kurzum nein ich fahr nicht


Vernünftige Entscheidung!
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°^°M-Power°^°








Beitrag Do 07.06.07 21:46 
Antworten mit Zitat  

überfahren einer roten ampel und verursachen eines unfalls

so stehts im brief ^^

das ganze in den ort wo ich wohne

kurzum

125 euro strafe
4 punkte
1 monat laufen
ca 50 euro bearbeitungsgebühren für alles
nachschulung 350 euro
Vollkasko SB 150 euro

es war nur teuer, passiert ist nix Wütend
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Offline OPK.
.................




Beiträge: 10822

Wohnort: Quoten-Ossi
Geburtstag: 26.02.1979
Beitrag Do 07.06.07 21:51 
Antworten mit Zitat  

Na anscheinend doch - ein Unfall, oder? Oo
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Offline Octrin.Eddy
Denis Hallfahrt




Beiträge: 1555

Wohnort: Hannover
Geburtstag: 18.12.1990
Beitrag Do 07.06.07 21:56 
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Fahren ohne Führerschein(der Fall wenn man einen hat, aber eben zuhause vergessen hat oder er noch einkassiert ist, er aber halt nicht mehr gesperrt ist) != Fahren ohne Fahrerlaubnis (du hast noch nie einen gesehen bzw schon, aber er ist halt gesperrt.)

Wenn man die Prüfung besteht ist ja klar das man seinen FS nicht bekommt, gilt ja erst ab vollendetem 1X Lebensjahr, und ich hab meinen am Freitag bekommen, liegt aber vllt auch an Beziehungen Zwinker
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Offline [BiA]xfactor
Christian Röhl




Beiträge: 158

Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
Beitrag Do 07.06.07 21:56 
Antworten mit Zitat  

ja der unfall ist ein unfall wäre auch soweit kein problem aber er ist noch über ne rote ampel gefahren und dann wird wirklich teuer besonders dadurch hat er dann auch noch den unfall verursacht und somit wird es aus einem normalen unfall nochmal ein gefährlicher unfall
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°^°M-Power°^°








Beitrag Do 07.06.07 22:57 
Antworten mit Zitat  

OPK. hat Folgendes geschrieben
Na anscheinend doch - ein Unfall, oder? Oo


ja aber ausser ner beule ist nix passiert so meint ich das Sehr Glücklich

ich hab mein führerschein sofort im auto nach der prüfung bekommen

war aber auch schon 19 oder gar 20 weis es garnimmer Cool
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Offline Don-T




Beiträge: 141



Beitrag Do 07.06.07 23:21 
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Meine *persönliche* Meinung:

Du darfst fahren. Die Fahrerlaubnis, die du zum Führen eines KFZ brauchst, ist eine "Erlaubnis". Der Führerschein=!Fahrerlaubnis.

Dir wurde die Fahrerlaubnis nach bestehen der Prüfung erstmals erteilt. Dies befähigt dich zum Führen der Fahrzeuge innerhalb der erworbenen Klassen. Der Führerschein ist lediglich der verkörperte Nachweis.

Angenommen, du verlierst deinen Führerschein - darfst du dann nicht fahren, weil du ihn nicht hast? Das ist Mumpitz. Du hast zwar den Führerschein verloren, aber die Erlaubnis an sich hast du immer noch - musst dir nur das Dokument dafür wieder besorgen.

Nun hast du ein Fahrverbot erhalten, bis zu einem genauen Datum. Nach diesem Datum darfst du meines Erachtens das KFZ wieder führen - egal, ob du den Führerschein schon abgeholt hast oder nicht.
Was passieren kann: OWI, 10 EUR für Nichtmitführen. Ich werd mich aber morgen nochmal schlau machen.
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