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Beiträge: 5912
Geburtstag: älter+als+Du.
Gesperrt
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Sa 15.01.11 16:48
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Achso das ist dein Hund! Tut mir leid, dass ich Euch verwechselt habe.
Gerade vor dem Hintergrund. Ich weiß auch, wie schwer es ist, ein Haustier zu verlieren.
"Dass mir der Hund das Liebste sei, sagst du, oh , Mensch sei Sünde! Mein Hund ist mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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Sa 15.01.11 17:02
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!ce.splattael hat Folgendes geschrieben |
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Ergo: Selbst schuld.
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Falsch... Einfache Respektlosigkeit...
Die ganze Aktion als solches war eine Kindergartenaktion.
Sie sollte pur dazu Dienen mich zu Provozieren.
Dann darf man sich nicht Wundern wenn man ein echo bekommt.
Wie ich schon sagte... 3 Tage lang wurde hier Provoziert, wo ich nicht mehr drauf Reagiert habe, dann kamen die Fake Acc. und du machst mich dafür verantwortlich?
Sehr Interessante Gedankengänge...
[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
...
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Ich könnte dir jetzt genausogut die Gesetzeslage des Urheberrechtres hier hineinstellen.
Dann hättest du das was du schriebst...
Fakten, statt halbwahrheiten.
Stattdessen nehme ich einfach einen Link
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg1a.htm
EDIT: Wobei das jetzt nicht heißt das deines falsch ist, sondern einfach damit nicht nach einer Quelle gefragt wird, da du ja nur Zitiert hast, ohne quellenangabe.
@Winston... sehr schönes Zitat
Zuletzt bearbeitet von Hermann A. am Sa 15.01.11 17:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sa 15.01.11 17:16
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oehm hermann du beziehst dich auf diesen link ??
Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte
dann wäre für dich in deinem Fall gültig
Anmerkung
1. Für fotografische Bildnisse, die keine Werke iS des § 1 sind, gilt § 75.
2. Zum Begriff des Verbreitens siehe § 16.
In BRD ist auch Grundlegend das Deutsche Recht gültig nicht das aus Österreich oder willst du uns nun erzählen das das Bundesgesetz aus Österreich hier in BRD greift.
Dann Informiere dich bitte mal bezüglich des Gerichtsstandes des Forumsbetreibers. Ich vermute das ist Hamburg ( ungesehen ).
Wenn du mich Verbessern möchtest dann solltest du ein wenig aufpassen womit Nimms Sportlich.
Als Hilfestellung rate ich zu http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
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Sa 15.01.11 17:28
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Nein Luder... aber das Urheberrecht in Österreich und Deutschland unterscheiden sich nicht, daher habe ich den ersten Link genommen, da ich keine Lust hatte zu Suchen.
zu 1. Zum Thema Künstlerisches werk steht da auch das fast jedes Lichtbild zugehörig ist.
Auch die Ausnahmen sind glaube ich aufgeführt... Zu den Ausnahmen gehört zb. ein Offensichtlicher Schnapsschuß etc. also alles was keiner Kreativität bedarf.
Wenn ich hingegen an Blendenöffnung etc.pp rumspiele um einen Speziellen Fotografischen Effekt zu erziehlen, zählt das wiederum zur Kreativen gestaltung.
Und das man mit solchen Möglichkeiten ein Motive grundlegend ändern kann, wird dir SpeedPit ( Glaube ich? ) bestätigen können.
Daher fällt so ein Foto wie mein Avatar auch unter diese Kreative Gestaltung und somit auch unter das Urhebergesetz.
zu 2.
§ 16. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden.
Hier ist das ganze nochmal für Deutschland
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Dort wäre dann " § 72 Lichtbilder " dafür zuständig
Zuletzt bearbeitet von Hermann A. am Sa 15.01.11 17:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sa 15.01.11 17:32
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Kopf->Tisch
Marci's Aussage mit dem Brei stimmt ja tatsächlich.
Deine Sig sollte lauten:
"Ich verstehe nur das, was ich verstehen will."
(mit korrekter Fehlschreibung natürlich)
Naja, da kann ich Dir leider auch nicht helfen.
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Sa 15.01.11 17:37
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ja den link für BRD habe ich auch drin musst du bitte alles lesen.
und ja zu 1. ist Richtig aber fehlt da nicht was ?
§ 75. (1) Von einem auf Bestellung aufgenommenen Lichtbildnis einer Person.
Die Lichtbilder beziehen sich auf Aufnahmen von Personen Da es bei deinem Fall nicht so, greift die Sache mit dem Schöpfungswert, aber lass mal gut sein.
Du hast leider in keinster Form auch nur den Hauch einer fundierten Kentniss, und irgendwann wirst auch du merken das es auch nicht schlimm ist wenn man nicht alles weiss.
bezüglich des gesetzeskonflikts, völlig egal ob es gleicht, es kommt nicht zur anwendung. Denn dann muss es sich selben.
Und ob du magst oder nicht es bleibt auch so
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Sa 15.01.11 17:37
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Habe Dich schon verstanden Splattael... Nur ist es doch mumpitz zu sagen das ich dafür verantwortlich, bzw. selber Schuld bin, weil ich ein Avatar nutze das etwas zeigt was mir etwas Bedeutet.
Dann könnte man hinkenderweise genausogut Sagen das ich selber Schuld bin wenn in mein Auto eingebrochen wird weil ich es an den Strassenrand abgestellt habe.
Ich weiß das das stark hinkt, aber du verstehst was ich mein.
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Sa 15.01.11 17:38
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[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
...
§ 75. (1) Von einem auf Bestellung aufgenommenen Lichtbildnis einer Person....
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Ich guck nochmal nach, aber ich glaube das du das mit dem Recht am eigenen Bild verwechselt, was dort auch angesprochen wird...
Zuletzt bearbeitet von Hermann A. am Sa 15.01.11 17:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sa 15.01.11 17:44
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genau nimm dir nen bisschen zeit und les nochmal in ruhe alles nach, zur not 2 mal. du haust hier sachen raus die vorne wie auch hinten völliger schwachfu sind und beziehst deine argumente auf gesetze die hier null wirken. unterm strich ist es nur verschwendete luft was den CO² ausstoss erhöht und das gibt hier ärger mit thravon, auch wenn er mich nicht mag
Wie du erkennen kannst greift recht schnell das eine ins anderen, ist das nun die kettenreaktion aufgrund der eigendynamik ? Ist das vergleichbar mit einem perpedomobil ? oder eher ein patanoster ?
ja was weiss ich auch schon, mutter sagte immer "geh erstmal auf ein Schiff, Arzt kannst du immer noch werden"
Edit: oha dann haben die das im gesetz ( AT ) falsch gemacht, die müssen das dann mit der Person wohl streichen, die Schlingel, die !
Zuletzt bearbeitet von Luder am Sa 15.01.11 17:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sa 15.01.11 17:45
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ne warst bei meinem zweiten Link, also den Deutschen?...
Zum Wort Lichtbild.
Ein Lichtbild ist ein anderes Wort für Fotografie. Es hat nix mit einer Person auf dem Foto zu tun.
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Sa 15.01.11 17:49
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also ich blicke noch ganz genau wo ich wann war.
AT Recht § 75 ist BRD §72 ?
Also wie schon gesagt es gleicht sich, es selbt sich nicht
Aber lass auch gut sein hermann man mekrt nun das du ein wenig durcheinander kommst, lese in ruhe und gedult. Das mit einem Studium bezüglich der rechtsprechung wird ja eh Überbewertet, schliesslich findet man alles im internet, wenn nicht genaues dann zum. was gleiches.
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Sa 15.01.11 17:49
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Boah Hermann, leave it !
Verschränk Deine Arme oder Deine Beine, aber nicht Dein Gehirn !
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Beiträge: 5432
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Sa 15.01.11 17:52
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Hermann A. hat Folgendes geschrieben |
ne warst bei meinem zweiten Link, also den Deutschen?...
Zum Wort Lichtbild.
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ich bestehe natürlich dadrauf das ich den link zu erst gepostet habe, war schliesslich meine idee ( passte gerade )
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Beiträge: 1546
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Sa 15.01.11 17:54
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Hermann, fast bist Du am Ziel, allerdings hast Du meine Aussage verdreht und wohl absichtlich falsch verstanden
So wie die Geschichte verstanden habe, bist Du an die Decke gegangen (inkl. Pseudo-Drohung und Anwalt), weil irgendwelche Fake-Accounts das Avatar-Bild Deiner verstorbenen Hündin "verunstaltet" haben. Du wärst bestimmt nicht so oft bei der Polizei gewesen, wenn Dein Avatar etwas weniger persönlich gewesen wäre, richtig?
Obwohl... wenn ich den Urheberquatsch, den Du so schreibst, lese, hättest Du die Drohung selbst für ein selbst geschossenen Kothaufen ausgesprochen. Bist ja Experte
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Sa 15.01.11 17:56
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Ich habe es aber nicht mehr geblickt wo du warst, daher mein Fragezeiche *gg
OK... AT 75
Überschrift des Paragraphen
Zitat: |
Sondervorschriften für Lichtbildnisse von Personen
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Was haben also diese Sondervorschriften mit meinem Bild zu tun ?
DE 72
Zitat: |
(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
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Willst du auf eine Erlaubte öffentliche Wiedergabe hinaus ?
das ist eine ernstgemeinte Frage, weil ich grad bissel auf dem Schlauch steht.
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Sa 15.01.11 17:57
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[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
Hermann A. hat Folgendes geschrieben |
ne warst bei meinem zweiten Link, also den Deutschen?...
Zum Wort Lichtbild.
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ich bestehe natürlich dadrauf das ich den link zu erst gepostet habe, war schliesslich meine idee ( passte gerade )
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Grade ist mir das auch aufgefallen *lach
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Wohnort: Duisburg
Geburtstag: 04.12.1970
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Sa 15.01.11 18:06
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worauf ich hinaus will: Du mischt dir gerade des unterschiedlichen gesetzt so zusammmen das sie nun irgendwie für dich passend Unterstützung geben. Nun hast du selber soviel miteinander vermischt das du nicht mehr weisst wo was und überhaupt warum.
dahrer gilt sowieso, bei Quotieren von gesetzten immer alles quotieren, gerade in diesem falle ist das wort personen das entscheidene.
Aber ganz ehrlich, ich bin auch nicht hier um dich rechtlich zu beraten oder zu unterstüzen, du bist doch eigentlich alt genug.
Dann solltest du einfach bevor du was schreibst erstmal dich vernünftig informiren. Fakten Hermann nicht Bruchstücke aus Gesetzen Unterschiedlichen Ländern.
Und worauf ich ich hinaus will, wage ich zu bezweifeln das du mir da folgen kannst, da du wohl im moment nicht mal zwischen 2 paragraphen unterscheiden kannst.
nichts für Ungut aber die Differenz ist da völlig Erwartet zu groß.
Ich habe für meinen Teil versucht dir mal klarheit rein zu bringen, was du raus macht, ist deine sache.
nun muss ich weiter BuLi schauen, ist auch viel Interessanter
So mal am rande das mit BRD §72 hast du eingebracht, also wolltest du da irgendwas mit sagen ?!
les mal alles hier in ruhe nochmal durch, du solltest nicht vergessen was du selber schreibst
Zuletzt bearbeitet von Luder am Sa 15.01.11 18:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sa 15.01.11 18:09
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!ce.splattael hat Folgendes geschrieben |
Hermann, fast bist Du am Ziel, allerdings hast Du meine Aussage verdreht und wohl absichtlich falsch verstanden
So wie die Geschichte verstanden habe, bist Du an die Decke gegangen (inkl. Pseudo-Drohung und Anwalt), weil irgendwelche Fake-Accounts das Avatar-Bild Deiner verstorbenen Hündin "verunstaltet" haben.
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Nein... das hat mich nur Sauer gemacht..
Als ich das mit dem Kauf der PS3 sah, wußte ich noch nicht das weitere Fake Acc. Existieren, sonst hätte ich das gleich auf paar Forumkleinkinder zurückgeführt.
Bei dieser ersten Reaktion bin ich also von einem " ernsten " Fake Acc. ausgegangen, der die Absicht hat einen Betrug durchzuführen.
So habe ich dann direkt da drunter meine erste Reaktion gesetzt und sofort Floh angeschrieben wo ich ihm den Link gepostet habe und als Überschrift " Das könnte ein Problem werden "
Erst nachdem dieser Thread geöffnet wurde und ich durch Baldi seinen Post las das es noch weitere dieser Fake Acc. gab wußte ich das es Forumkinder waren.
Das hat mich aufgrund dessen das ich extra die Tage zuvor auf Provokationen nicht Reagiert habe, richtig Sauer werden lassen.
Und das war der Punkt wo ich mir Dachte
" Ihr wollt Spiele spielen, das kann ich auch "
entsprechend habe ich dann auch losgelegt.
Wenn man die Leute schon in ruhe lässt und diese das dann nicht Akzeptieren wollen, dann muß man halt mal härter durchgreifen.
Das mit dem Bild war einfach nur ein Dummer Fehler aus unkenntniss. Genauso gut hätte ich da aber auch das Foto der Wildsau reinsetzen können... Am Sachverhalt hätte es nix geändert.
Ich wollte schlicht das endlich mal Ruhe ist, was der Grund dafür war das ich genauso Reagiert habe wie ich es tat.
Das dann eine normale Diskusion über das Urheberrecht als solches ( was darunter fällt und was nicht ) wieder dazu genutzt wird um zu Provozieren zeigt den Kindergarten der hier rumläuft.
Wenn man möchte das ich das Forum verlasse weil man mit mir nicht klar kommt, dann kann man das auch mit einer Sperre erledigen.
Mit einem " Du gehst schon freiwillig " wird das nix.
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Sa 15.01.11 18:21
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[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
...
nun muss ich weiter BuLi schauen, ist auch viel Interessanter
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Ich mische da wirklich nix... Nachdem der Deutsche link erst von dir und dann nochmal von mir gepostet wurde, habe ich mich nur auf das Deutsche bezogen. Natürlich habe ich mich nochmal dem AT zugewendet als du den § des AT reingesetzt hast.
Du sagst das da beim DE Gesetz auf eine Person eingegangen wird...
Wo denn ? Ich habe den gesammten § Quotiert
[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
...
So mal am rande das mit BRD §72 hast du eingebracht, also wolltest du da irgendwas mit sagen ?!
les mal alles hier in ruhe nochmal durch, du solltest nicht vergessen was du selber schreibst
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Stimmt... Da schrieb ich das es beim Deutschen der §72 wäre... Aber wie ich sagte... das ist Direkt nachdem die Deutschen Links gepostet wurden, daher auch der Beisatz das im Deutschen dieser § ist...
Das war kein Zurechtbiegen oder mischen, sondern ein wechsel zu dem richtigerweise eingebrachten Deutchen Urheberrecht.
Der AT war für mich nur noch insoweit Interessant wie du darüber geschrieben hattest, aber nicht im Sinne der Gesetzeslage.
Und was das AT Recht betrifft da war ja in dem § den du hier reingesetzt hattest von Sonderregeln für auf einem Lichtbild abgebildete Personen die Rede. Der genaue Wortlaut steht ja weiter oben... Aber das hatte ja genau weil es eine Sonderregelung für abgebildete Personen ist, überhaupt keine Anwendung auf das Motive meines Avatars, weshalb es auch nicht unter diesen § fällt. Daher habe ich das einbringen des § auch nicht wirklich verstanden.
Nur wie gesagt... seit dem einbringen der Deutschen links, brauchen wir uns um den AT link eh net mehr zu kümmern.
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Sa 15.01.11 18:27
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richtig, es gibt da soweiso eklatante unterschiede.
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Sa 15.01.11 18:33
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im großen und ganzen gleichen sie sich aber schon.
Nur wie gesagt... das AT hatte sich für mich indem Moment erledigt wie das DE hier eingebracht wurde, da wir ja in DE Leben. Das AT hatte ich gesetzt weil es das erste war das ich sah und wusste das es sich in vielen punkten gleicht. Aber wie du schon sagtest... es gleicht sich aber selbst sich nicht...
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Sa 15.01.11 18:33
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Hermann, ich habs doch deutlich gesagt wie du dich verhalten sollst. Es ist dir wohl leider nicht mehr zu helfen. Du willst dich über alles aufregen!
Hast du Miderwertigkeitskomplexe?
Geh doch mal raus in die Natur, bekomm Abstand von dem ganzen Schwachsinn hier.
Nimm dir Zeit für Dinge die wirklich wichtig sind.
Aber wahrscheinlich wirst du mich jetzt wieder zitieren und alles verdrehen und dann behaupten, man verstehe dich nicht. Du verstehst dich doch selbst nicht mehr. Ich meine das nicht böse, ich meine das ehrlich und das ist mein Eindruck von dir. Tu dir was Gutes und schalt den PC für ne Woche ab. Das ist dann keine Niederlage, da du das hier ja wie einen Kampf siehst, das ist ein Sieg. Ein Sieg über dich. Lass die anderen machen. Am Ende ist es das alles doch nicht wert.
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Sa 15.01.11 18:36
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öhm... Streiten? Das mit Jörg gerade sehe ich als reine Diskusion an, worüber ich mich auch in keinsterweise aufrege... nicht als Streiten.
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Sa 15.01.11 18:54
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[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
unterm strich ist es nur verschwendete luft was den CO² ausstoss erhöht und das gibt hier ärger mit thravon, auch wenn er mich nicht mag
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Gibs auch das Recht an sauberer Luft?
Jedenfalls. Ich find es auch teils respektlos wie hier mit Hermann umgegangen wird. Aber manche brauchen halt so jemanden den sie durchs Dorf treiben können, um sich von sich selbst abzulenken.
Bin ich froh, dass ich hier nicht als Öko hingestellt....moment....ach egal
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Sa 15.01.11 19:18
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Thavron hat Folgendes geschrieben |
[BiA]Luder hat Folgendes geschrieben |
unterm strich ist es nur verschwendete luft was den CO² ausstoss erhöht und das gibt hier ärger mit thravon, auch wenn er mich nicht mag
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Gibs auch das Recht an sauberer Luft?
Jedenfalls. Ich find es auch teils respektlos wie hier mit Hermann umgegangen wird. Aber manche brauchen halt so jemanden den sie durchs Dorf treiben können, um sich von sich selbst abzulenken.
Bin ich froh, dass ich hier nicht als Öko hingestellt....moment....ach egal
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Ruhe, Öko
BTT:
Das ganze sollte verewigt werden auf: www.ichbastelmeineeigenengesetze.de
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