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OPK.
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Beiträge: 10822
Wohnort: Quoten-Ossi
Geburtstag: 26.02.1979
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Do 20.01.11 20:03 Problem mit ebay - Profis hier?
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Tach.
Habe da ein Problem.
Das Tierheim meiner Freundin bekommt ab und an Telefone gesponsort.
Die "besseren" gehen zu ebay, der Erlös wird in laufende Kosten des spendenfinanzierten Heimes gesteckt.
Nun war bei der letzten "Ladung" ein Nokia, das keine Displayanzeige mehr hatte, aber anging (Tasten leuchten) und von außen 1A aussah, fast neuwertig.
Habe es also als defekt verkauft, genauer Wortlaut der Auktion hier (in klein wegen Platz):
Titel:
Nokia E65 perfekter Zustand, keine Displayanzeige mehr
daher als defekt
Hallo
Sie bieten hier auf ein Nokia E65. Das Telefon hat leider keine Displayanzeige mehr, der Zustand ist aber noch 1A, fast neuwertig! Slider rastet satt ein, das Gehäuse sieht aus wie neu. Auf der Displayscheibe sind nur minimalste Kratzerchen!
Wenn Sie das Telefon wieder zum Laufen bekommen können, könnten Sie hier ein Schnäppchen machen. Ansonsten taugt es auf jeden Fall als Teilespender - daher als defekt.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte per Mail bei mir
Viel Spaß beim bieten!
Hinweis: Das EU-Recht sieht seit dem 01.01.2002 auch bei Privatverkäufen eine einjährige Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen aber oftmals in keiner Relation zum Kaufpreis. Alle Artikel werden daher "so wie sie sind" von Privat verkauft. Das heißt: Mit der Abgabe eines Gebotes auf die Artikel meiner Auktionen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie, sowie auf die Rücknahme meinerseits völlig zu verzichten, laut §312dAbs.4Nr.5BGB. Das bedeutet aber nicht, dass die Waren defekt oder mit Mängeln behaftet sind.
Nun meint der Käufer, das Ding sei ein Wasserschaden - mag vielleicht sein.
Und ich könne mir "weiteren Ärger" ersparen, wenn ich ihm das Geld (immerhin 15,50€) zurück überweise.
Nun sag ich mir...ich habe das Ding als defekt verkauft, bin schließlich kein Experte und nehme das Ding nicht auseinander.
Wie siehts aus? Hat er recht?
Kann er rechtlich vorgehen (vom lächerlichen Streitwert mal abgesehen)?
Viiiiiielen Dank schonmal
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Beiträge: 5432
Wohnort: Duisburg
Geburtstag: 04.12.1970
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Do 20.01.11 20:11
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boah schwierig, ich würde auch sagen, gekauft als defekt mit hinweis auf defekt.
Aber: reicht das ? Bin unsicher würde eher nen Kulanztausch machen ( Geld gibts nach Rücksendung back ) und neu reinsetzten !
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OPK.
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Beiträge: 10822
Wohnort: Quoten-Ossi
Geburtstag: 26.02.1979
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Do 20.01.11 20:21
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Nur so: Bewertung is mir egal - soller machen.
Geht mir ums Prinzip ^^
Dann dürfte man nix mehr als defekt reinstellen.
Als Teilespender fürs Gehäuse z.B. is das Ding top!
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Do 20.01.11 20:27
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Ich sehe nix wo er dir an die Karre fahren könnte. Du hast Deutlich geschrieben das dass Display nicht mehr Funktioniert. Ob das nun ein Wasserschaden ist oder was auch immer spielt keine Rolle. Defekt heißt nunmal auch Defekt.
Da du nicht explizit beigeschrieben hast durch was der schaden entstanden ist kann er dir auch nicht an die Karre weil es ein falsch ausgewiesener schaden wäre.
Denke mal das er einfach die Teile die er brauchen kann nicht rauskrigt, oder sich vielleicht rausgenommen hat was er brauchte.
Würde es nur zurücknemen wenn es nicht geöffnet wurde und der Versand in einem versicherten Päckchen auf seine Kosten geht.
Die AGB von EBay sind da recht eindeutig, wenn es um deklarierte Defekte geräte geht.
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Beiträge: 5548
Geburtstag: 26.02.1990
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Do 20.01.11 20:27
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Wenn ich was kaufe was defekt ist, sollte ich nicht damit rechnen ein voll funktionsfähiges Gerät zu erhalten.
Schreib doch mal eBay an, die können dann vermitteln.
Zumal eBay nachweisen können sollte das du das nicht im Nachhinein reingeschrieben hast (falls das überhaupt noch möglich ist).
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Beiträge: 1249
Wohnort: Wolfratshausen/Bayern
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Do 20.01.11 20:28
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Ich seh das Problem in deinen Formulierungen, "perfekter Zustand" und "taugt in jedem Fall als Teilespender".
Denn beides ist nicht der Fall, falls es wirklich ein Wasserschaden ist.
In wie weit du dich deswegen streiten magst, liegt in deinem Ermessen.
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Beiträge: 5548
Geburtstag: 26.02.1990
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Do 20.01.11 20:33
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Das ist alles Auslegungssache.
Wenn das Gehäuse wirklich in perfektem Zustand ist und somit als Teil dienen könnte, sehe ich da nicht wirklich ein Problem.
Aber wie ich schon sagte -> eBay Support anschreiben.
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Do 20.01.11 20:55
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Nur... wenn der Akku ja offensichtlich Funktioniert, wie kann es dann ein Wasserschaden sein oder besser gefragt.. wie kann der rest Kaputt gehen. Ist nicht der Akku und die Beleuchtung das erste was zerstört wird ?
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Beiträge: 5548
Geburtstag: 26.02.1990
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Do 20.01.11 20:58
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Woraus schließt du das denn? Im Normalfall gehts bei Kurzschluss einfach aus. Jedenfalls bei den Geräten die ich bisher gesehen habe.
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Do 20.01.11 21:11
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Es war ja eine Frage.
Bei den Handys die mir mal in die Wanne gefallen sind hatte ich keine Probleme, nachdem ich sie ein bis zwei Tage habe austrocknen lassen.
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OPK.
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Beiträge: 10822
Wohnort: Quoten-Ossi
Geburtstag: 26.02.1979
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Do 20.01.11 21:13
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Wenn nur die Ansteuerung des Displays beschädigt ist, dann hilft dort ein Tausch z.B. nicht.
Und Feuchtigkeitsschaden heißt ja nicht unbedingt in Wasser gebadet, sondern kann auch ne lokale Oxidation zur Folge haben.
Und danke zunächst für die Hinweise.
Nur Schatzis hier ^^
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Beiträge: 5548
Geburtstag: 26.02.1990
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Do 20.01.11 21:15
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OPK. hat Folgendes geschrieben |
Nur Schatzis hier ^^
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Verdammt... immer noch kein "Oli-Knuddel-Smiley" hier im Forum vorhanden...
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Beiträge: 2021
Wohnort: Elmshorn, S-H
Geburtstag: 07.03.1971
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Do 20.01.11 21:23
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Ich sehe es wie Silncr, die Formulierungen könnten für Dich negativ ausgelegt werden. Ob der Kunde deswegen aber vor Gericht ziehen wird? Ebay wird da nichts machen. Biete an, das Handy zurückzunehmen, Portokosten jeweils zur Hälfte und die Gebühren für die gescheiterte Auktion holst Du Dir von ebay wieder. Dann stellst Du das Teil mit ner etwas besseren Beschreibung wieder ein... Wenn er darauf nicht eingeht soll er den Rechtsweg einschlagen.
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Beiträge: 5034
Wohnort: Hannover
Geburtstag: 13.02.1985
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Fr 21.01.11 0:08
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1. 15,50 € Streitwert? Ich wage zu bezweifeln das da wirklich ein Gericht tätig werden wird.
2. Du verkaufst das Gerät ausdrücklich als Defekt und selbst bei einem Wasserschaden kann bspw. das Gehäuse als Ersatzteil verwendet werden. Ergo: Beschreibung erfüllt.
Ebay wird sich in diesem Fall überhaupt nicht bewegen, erst recht nicht um zu vermitteln, das ist dem Laden sowas von egal was da so vor sich geht. Bei meinem früheren Arbeitgeber war ich für das Ebay-Geschäft mitverantwortlich.
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Beiträge: 1100
Geburtstag: 7.5.1900
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Fr 21.01.11 16:15
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Inwieweit das Gerät bei einem Wasserschaden den Zustand "1a" erfüllt müsste dann rechtlich geklärt werden, evtl. Täuschung.
Und haben die Nokias nicht mehr nen Flüssigkeitsindikator am Akku? Dann könnte man die Story ja zumindest mal verifizieren.
Der Rest wurde schon geschrieben, bis auf das: Schau dir die Auktionshistorie von dem Typen an. Vielleicht erkennst du dort ein Muster und kannst die Sache schon zu den Akten legen...
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Fr 21.01.11 16:54
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Tube|| hat Folgendes geschrieben |
...den Zustand "1a" erfüllt müsste dann rechtlich geklärt werden, evtl. Täuschung...
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Bei so einem Satz, mit dieser Interpunktion
OPK. hat Folgendes geschrieben |
...der Zustand ist aber noch 1A, fast neuwertig! Slider rastet satt ein, das Gehäuse sieht aus wie neu. ..
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Denke ich an den äusseren Zustand, nicht an die innere Elektronik.
Nunja... das könnte zwar auslegungssache sein, aber wie Jo schon schrieb... Bei den paar Kröten wird sich damit bestimmt kein Gericht mit beschäftigen.
Das ein Elektronischer schaden vorliegt kann man sich ja eigentlich schon Denken wenn da steht das das Display einerseits kaum einen Kratzer hat, aber andererseits nicht Funktioniert. Zumindest liegt der Verdacht dann ziemlich nahe.
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OPK.
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Beiträge: 10822
Wohnort: Quoten-Ossi
Geburtstag: 26.02.1979
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Fr 21.01.11 23:10
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Okay.
Ebay hat entschieden, dass ich nichts erstatten muss.
Danke an alle hier!
*knuddler verteil*
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Beiträge: 2021
Wohnort: Elmshorn, S-H
Geburtstag: 07.03.1971
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Fr 21.01.11 23:21
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Gratz, wundert mich aber, dass Ebay da interveniert.
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Beiträge: 5548
Geburtstag: 26.02.1990
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Sa 22.01.11 0:04
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Baldi_SOS hat Folgendes geschrieben |
Schreib doch mal eBay an, die können dann vermitteln.
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Baldi_SOS hat Folgendes geschrieben |
Aber wie ich schon sagte -> eBay Support anschreiben.
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jooooooooooo hat Folgendes geschrieben |
Ebay wird sich in diesem Fall überhaupt nicht bewegen, erst recht nicht um zu vermitteln, das ist dem Laden sowas von egal was da so vor sich geht.
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Beiträge: 1100
Geburtstag: 7.5.1900
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Sa 22.01.11 0:05
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Baldi_SOS hat Folgendes geschrieben |
Baldi_SOS hat Folgendes geschrieben |
Schreib doch mal eBay an, die können dann vermitteln.
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Baldi_SOS hat Folgendes geschrieben |
Aber wie ich schon sagte -> eBay Support anschreiben.
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jooooooooooo hat Folgendes geschrieben |
Ebay wird sich in diesem Fall überhaupt nicht bewegen, erst recht nicht um zu vermitteln, das ist dem Laden sowas von egal was da so vor sich geht.
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http://xkcd.com/386/
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Sa 22.01.11 0:43
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OPK. hat Folgendes geschrieben |
Okay.
Ebay hat entschieden, dass ich nichts erstatten muss.
Danke an alle hier!
*knuddler verteil*
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Super
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Beiträge: 1010
Wohnort: Berlin
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Sa 22.01.11 13:03
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So und da du nun seine Adresse hast, heuerst du für die 15,50€ einen Auftragskiller an und zeigst Ihm das man bei Ebay sich net beschweren darf !
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Beiträge: 5548
Geburtstag: 26.02.1990
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Sa 22.01.11 13:54
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Auftragskiller? 15,50€?
Soll der dem nen Fingernagel einreißen oder wie?
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Beiträge: 798
Wohnort: Boostedt, S-H
Geburtstag: 09.06.1984
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Sa 22.01.11 14:03
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nee ein Blinder mit seinem Präzisionsgewehr Marke Eigenbau
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Sa 22.01.11 16:14
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es gibt viele verarmte Maschienenbaustudenten ^^
Nein, sowas macht man nicht !
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