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Do 07.06.07 15:30 darf ich fahren trotz eingezogenen Führerschein?
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nein ich bin nicht doof
es geht ganz einfach um folgendes
ich hatte meinen führerschein weg für 1 monat, nun hab ich den wisch bekommen wann das fahrverbot endet
das fahrverbot endet am 8.6.2007 um 24 uhr
nun ist das ja ein freitag, also könnte ich ja ab samstag quasi 00:01 Uhr wieder auto fahren
nun kann ich ja aber logisch am samstag nicht aufs rathaus und mein führerschein abholen, weil die natürlich nicht auf haben
darf ich trotzdem fahren
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Beiträge: 6880
Geburtstag: 29.10.1976
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Do 07.06.07 15:33
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Natürlich nicht...
Zum fahren brauchst du den Führerschein und den hast du nicht also ohne Fleppen kein fahren
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Beiträge: 2242
Wohnort: Dettingen/Erms BaW
Geburtstag: 08.11.1988
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Do 07.06.07 15:39
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Fahren ohne den schein darfst du nicht, du kannst aber mal Freitags im Rathaus oder Führerscheinstelle vorbei, und fragen ob du ihn früher bekommst wegen wochenende.
So machen sie es manchmal auch, wenn man, z.b Samstag 18 wird, den Führerschein aber nicht holen kann und dann noch Montags n Feiertag is.
Einfach mal Fragen ob sie ihn Freitag abend noch rausrücken.
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Do 07.06.07 15:42
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Falsch. Er würde keine Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" mehr bekommen, sondern nur eine Verwarnung, weil er ohne Papiere fährt. Die Polizei kann das bei einer Verkehrskontrolle erfragen, ob derjenige einen Führerschein besitzt und ob dieser "gesperrt" ist.
Zuletzt bearbeitet von tom50936 am Do 07.06.07 15:43, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Do 07.06.07 15:42
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äh das ist ein rathaus, da arbeiten beamte oder was auch immer, die arbeiten nur von 8-12
ja das wäre doch aber das gleiche wie wenn ich ihn daheim liegen hätte oder
und morgen vormittag kann ich auch nicht hin wegen arbeit
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Beiträge: 2242
Wohnort: Dettingen/Erms BaW
Geburtstag: 08.11.1988
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Do 07.06.07 15:43
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Ja aber es is deshalb trotzdem nicht zulässig.
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Do 07.06.07 15:44
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Es ist aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Papiere.
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Beiträge: 3864
Wohnort: Frankfurt
Geburtstag: 04.08.1983
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Do 07.06.07 15:45
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RUF DOCH EINFACH AN UND FRAG!
mein gott....
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Beiträge: 2242
Wohnort: Dettingen/Erms BaW
Geburtstag: 08.11.1988
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Do 07.06.07 15:48
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tom50936 hat Folgendes geschrieben |
Es ist aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Papiere.
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deshalb wird es trotzdem nicht zulässig
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Beiträge: 2454
Wohnort: Solingen
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Do 07.06.07 15:54
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Wieso soll er fahren dürfen, wenn er den Lappen nicht hat? Es ist immer noch ein Unterschied, ob er den Lappen zu Hause vergessen hat oder ob er ihn abgenommen bekommen hat und noch nicht wieder erhalten hat. Ich kenn zwar nicht die genaue Rechtslage, aber ich würde mit 98%iger Sicherheit behaupten, dass er definitiv nicht fahren darf !!!!
Sonst könnest Du ja auch, wenn Du am WE 18 wirst und die Prüfung schon bestanden hattest, fahren. Darf man aber definitiv nicht ! Also warum sollte man es hier dürfen.
Er ist halt nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis. Punkt. Wäre er das, könnte die Polizie ja sagen, dann fahren wir mit nach Hause und schauen uns den Schein da an (mir schon passiert). Und dann?? Dann kannst Du ihn nicht vorzeigen. Warum? Weil Du keinen hast.
Ich hatte ihn damals übrigens wirklich vergessen.
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Do 07.06.07 16:06
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[ZT] BasTi hat Folgendes geschrieben |
Wäre er das, könnte die Polizie ja sagen, dann fahren wir mit nach Hause und schauen uns den Schein da an (mir schon passiert). Und dann?? Dann kannst Du ihn nicht vorzeigen. Warum? Weil Du keinen hast.
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Er kann ja auch mit der Polente zum Rathaus fahren, sagen, da drinne liegt er und sich dann tierisch über die Servicewüste Deutschland mit Ihren Öffnungszeiten, die vielleicht vor 200 Jahren mal modern waren, aufregen.
Aber mal ehrlich, natürlich darfst du fahren...du darfst dich nur nicht erwischen lassen.
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Beiträge: 580
Wohnort: Wuppertal
Geburtstag: 27.08.1988
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Do 07.06.07 16:15
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ich hab am 21.08.06 meine FS-prüfung bestanden.. war ein montag.. hab am 27.08 geb.. das war ein sonntag..
ich konnte mir den FS dann halt erst am montag abholen, obwohl es ja ein vergleichbarer fall gewesen ist..
kannst aber mal im rathaus anrufen und fragen ob ein mitarbeiter den schein mit nach hause nimmt und du ihn dir bei ihm abholen kannst..
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Beiträge: 740
Wohnort: Grünberg (Hessen - GI)
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Do 07.06.07 16:20
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Beiträge: 3864
Wohnort: Frankfurt
Geburtstag: 04.08.1983
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Do 07.06.07 16:41
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[ZT] remix hat Folgendes geschrieben |
ich hab am 21.08.06 meine FS-prüfung bestanden.. war ein montag.. hab am 27.08 geb.. das war ein sonntag..
ich konnte mir den FS dann halt erst am montag abholen, obwohl es ja ein vergleichbarer fall gewesen ist..
kannst aber mal im rathaus anrufen und fragen ob ein mitarbeiter den schein mit nach hause nimmt und du ihn dir bei ihm abholen kannst..
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Und mir hat mein Fahrlehrer den nen Tag zu früh vorbeigebracht, weil ich am Wochenende Geburtstag hatte... Frag mich nich, wie der das gemacht hat ^^
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Beiträge: 5912
Geburtstag: älter+als+Du.
Gesperrt
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Do 07.06.07 16:50 Re: darf ich fahren trotz eingezogenen Führerschein?
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°^°M-Power°^° hat Folgendes geschrieben |
nein ich bin nicht doof
es geht ganz einfach um folgendes
ich hatte meinen führerschein weg für 1 monat, nun hab ich den wisch bekommen wann das fahrverbot endet
das fahrverbot endet am 8.6.2007 um 24 uhr
nun ist das ja ein freitag, also könnte ich ja ab samstag quasi 00:01 Uhr wieder auto fahren
nun kann ich ja aber logisch am samstag nicht aufs rathaus und mein führerschein abholen, weil die natürlich nicht auf haben
darf ich trotzdem fahren
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Wieso ist dein Führerschein im Rathaus? Ich musste den zur Polizei bringen. Und die sind immer da... ätsch :P
Ich hab ihn mir aber nachmittags abgeholt und durfte dann aber erst um 24 Uhr fahren.
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Beiträge: 4395
Wohnort: Quedlinburg
Geburtstag: 09.10.1985
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Do 07.06.07 16:53
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.... also mir wärs wurscht.. zum schein abholen würd ich fahren...
ich würd mir da keine großartigen gedanken machen deswegen, man sollte halt nicht sehr auffälig fahren.
den fahrzeugschein hab ich ehrlich fast nie dabei... ok wurde auch noch nie angehalten ^^...... bzw.. wird das rathaus wohl nicht 100 km weg sein .... aber komisch warum solls dus beim rathaus abholen, hier bei mir muss man den bei der polizei abholen und abgeben.... das kann man da sugar sonntags machen *g* manche gesetze sind einfach da um sie zu brechen
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Do 07.06.07 21:20
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ich denke es kommt auf die straftat an den umfang des verbots sowie den unfallort, wo man ihn abgeben muss
aber ich hab sowieso ein problem bei der anmeldung siehe andren thread
aber kurzum nein ich fahr nicht
danke
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Beiträge: 5912
Geburtstag: älter+als+Du.
Gesperrt
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Do 07.06.07 21:28
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Was hast du denn angestellt?
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Wohnort: Solingen
Geburtstag: 04.03.1983
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Do 07.06.07 21:32
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°^°M-Power°^° hat Folgendes geschrieben |
aber kurzum nein ich fahr nicht
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Vernünftige Entscheidung!
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Do 07.06.07 21:46
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überfahren einer roten ampel und verursachen eines unfalls
so stehts im brief ^^
das ganze in den ort wo ich wohne
kurzum
125 euro strafe
4 punkte
1 monat laufen
ca 50 euro bearbeitungsgebühren für alles
nachschulung 350 euro
Vollkasko SB 150 euro
es war nur teuer, passiert ist nix
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OPK.
.................
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Wohnort: Quoten-Ossi
Geburtstag: 26.02.1979
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Do 07.06.07 21:51
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Na anscheinend doch - ein Unfall, oder? Oo
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Wohnort: Hannover
Geburtstag: 18.12.1990
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Do 07.06.07 21:56
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Fahren ohne Führerschein(der Fall wenn man einen hat, aber eben zuhause vergessen hat oder er noch einkassiert ist, er aber halt nicht mehr gesperrt ist) != Fahren ohne Fahrerlaubnis (du hast noch nie einen gesehen bzw schon, aber er ist halt gesperrt.)
Wenn man die Prüfung besteht ist ja klar das man seinen FS nicht bekommt, gilt ja erst ab vollendetem 1X Lebensjahr, und ich hab meinen am Freitag bekommen, liegt aber vllt auch an Beziehungen
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Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
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Do 07.06.07 21:56
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ja der unfall ist ein unfall wäre auch soweit kein problem aber er ist noch über ne rote ampel gefahren und dann wird wirklich teuer besonders dadurch hat er dann auch noch den unfall verursacht und somit wird es aus einem normalen unfall nochmal ein gefährlicher unfall
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Do 07.06.07 22:57
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OPK. hat Folgendes geschrieben |
Na anscheinend doch - ein Unfall, oder? Oo
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ja aber ausser ner beule ist nix passiert so meint ich das
ich hab mein führerschein sofort im auto nach der prüfung bekommen
war aber auch schon 19 oder gar 20 weis es garnimmer
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Do 07.06.07 23:21
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Meine *persönliche* Meinung:
Du darfst fahren. Die Fahrerlaubnis, die du zum Führen eines KFZ brauchst, ist eine "Erlaubnis". Der Führerschein=!Fahrerlaubnis.
Dir wurde die Fahrerlaubnis nach bestehen der Prüfung erstmals erteilt. Dies befähigt dich zum Führen der Fahrzeuge innerhalb der erworbenen Klassen. Der Führerschein ist lediglich der verkörperte Nachweis.
Angenommen, du verlierst deinen Führerschein - darfst du dann nicht fahren, weil du ihn nicht hast? Das ist Mumpitz. Du hast zwar den Führerschein verloren, aber die Erlaubnis an sich hast du immer noch - musst dir nur das Dokument dafür wieder besorgen.
Nun hast du ein Fahrverbot erhalten, bis zu einem genauen Datum. Nach diesem Datum darfst du meines Erachtens das KFZ wieder führen - egal, ob du den Führerschein schon abgeholt hast oder nicht.
Was passieren kann: OWI, 10 EUR für Nichtmitführen. Ich werd mich aber morgen nochmal schlau machen.
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