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Autor Nachricht
Offline [RSM]Andy
Andreas Wagner




Beiträge: 5195

Wohnort: Arstotzka
Geburtstag: 17.08.1989
Beitrag Di 22.04.08 17:56 YouTube und die "urheberrechtliche Ansprüche des Partne
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Hi Leute,
hab heut diese Email bekommen


ich hab es jetzt so verstanden dass ich des Video Klick mich ich bin das Video bei YouTube lassen kann wenn ich eben eine Verlinkung zum Rechteinhaber mache und ihn in der Beschreibung erwähne.

Ich hab jetzt in der Beschreibung das eingefügt
Code:
All Copyrights are belong to the Universal Music Group ( http://www.umusic.com/ )
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Offline [COFz]Deep




Beiträge: 1344



Beitrag Di 22.04.08 18:03 
Antworten mit Zitat  

Ich würde das "are" weglassen, aber sonst... joa, denke damit hat's sich. Sie haben die Verwendung ja autorisiert, also klagen kann keiner Smilie
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Offline Aqutes




Beiträge: 633



Beitrag Mi 23.04.08 0:10 
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ich sehe das genauso.
Unten im Text steht ja, dass die Partner von YouTube das Recht besitzen die Videos auf Inhalte zu überprüfen die ihnen gehören
und jetzt hat UMG eben geantwortet, dass dieses Video gezeigt werden darf.
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Offline incognito




Beiträge: 8425

Wohnort: hessencoast
Geburtstag: 1976
Beitrag Mi 23.04.08 0:18 
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hmm, versteh ich nicht. eigentlich sollten das mit den urheberrechten hiermit eigentlich sowieso schon gegessen sein:
http://www.heise.de/newsticker/YouTube-Nutzer-duerfen-GEMA-Musik-einse tzen--/meldung/98714

Ich geh doch mal davon aus, dass das lied da unter der GEMA läuft
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Offline Hermann A.
aka CapCom




Beiträge: 3356



Beitrag Mi 23.04.08 0:59 
Antworten mit Zitat  

Auf der Sichersten Seite ist man, wenn man GEMA freie Musik einsetzt. Die gibt es Heutzutage zu Hauf im Netz.
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Offline nieek




Beiträge: 2440

Wohnort: West Germany

Beitrag Mi 23.04.08 1:01 
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da steht doch nur dass sie dein video schäublieren dürfen und noch werbung dazu einblenden können.

mach dir nicht in die hose
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Offline RM.Baldi
Sebastian




Beiträge: 5548


Geburtstag: 26.02.1990
Beitrag Mi 23.04.08 1:07 
Antworten mit Zitat  

Seh ich genauso.

Einfach nur ne Information, dass sie dein Video kontrolliert haben, festgelegt haben das es Ausgestrahlt werden darf, aber sich die UMG vorbehalten darf eventuell Werbeeinblendungen einzublenden.
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