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Beiträge: 1483
Wohnort: Berlin
Geburtstag: 18.10.1986
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Do 07.06.07 23:27
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Die Alternative dazu, nach insgesamt über vier Wochen Wartezeit nun auch noch bis nächsten Montag zu warten und sich einfach entspannt zurückzulehnen, ist wohl zu uncool?
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Beiträge: 158
Wohnort: Düren
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Do 07.06.07 23:28
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Kein Führerschein also hat man keine Fahrerlaubnis und darf somit kein Fahrzeug führen. Man muss den Führerschein sobald von der Polizei gefordert (wenn man angehalten wird) vorzeigen können.
Hast du keinen bist du nicht berechtigt ein Fahrzeug zu führen heute kann die Polizei das einfach nach prüfen ob du überhaupt einen hast dann bekommen sie auch die Information das der Führerschein weg genommen wurde bis zum Samstag 0 Uhr fährst du danach hast du immernoch Fahrverbot da du ja den Führerschein nicht in besitzt genommen hast (also am WE) da er nun immernoch in Besitz vom Rathaus bzw von der Polizei ist hast du keinen Führerschein und somit auch keine berechtigung Auto zu fahren.
Anders sieht das aus wenn du ihn vergessen hast dann bist du ja im Besitz einer Fahrerlaubnis hast ihn nur vergessen
Ist genauso wenn man 18 am WE wird und hat schon bestanden man darf trotzdem nicht fahren.
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Fr 08.06.07 1:14
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Steffen Stanger hat Folgendes geschrieben |
tom50936 hat Folgendes geschrieben |
Es ist aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Papiere.
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deshalb wird es trotzdem nicht zulässig
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Kostet aber nur 15€ wenn die dich dabei erwischen.
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Fr 08.06.07 1:16
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Bußgeldkatalog lfd. Nr. 168: Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt. Regelsatz 10 Euro
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Beiträge: 158
Wohnort: Düren
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Fr 08.06.07 8:48
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so hab nochmal en kumpel gefragt der ist Fahrlehrer würdest du fahren wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis also wäre genauso als würdest du mit 16 Auto fahren das nur zu vergessen würde wie du schon beschrieben nur mit 10€ anfallen ein Fahren ohne Fahrerlaubnis jedoch mit ner Anzeige also lieber zwei Tage weiter zu Fuß gehen.
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Beiträge: 2021
Wohnort: Elmshorn, S-H
Geburtstag: 07.03.1971
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Fr 08.06.07 9:38
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ich find es immer toll wennn die ganzen sätze ohne punkt und komma geschrieben werden klein alles sehr gut lesbar und so verständlich....
Kinners, könnt ihr nicht zumindest ab und an mal an die allgemien gültige deutsche Rechtschreibung halten ? So mit Satzzeichen und Grossbuchstaben verwenden ??? DANKE !!!
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Beiträge: 2454
Wohnort: Solingen
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Fr 08.06.07 9:47
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:: Joker Bk hat Folgendes geschrieben |
Kinners, könnt ihr nicht zumindest ab und an mal an die allgem
ie
n gültige deutsche Rechtschreibung halten ?
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Es wird so geschrieben: "allgem
ei
n"
Und dem Satz fehlt ein Wort: "Kinners, könnt Ihr
Euch
...."
Oder man schreibt statt dem "Euch" dieses Wort am Satzende: ".....
einhalten
"
Selfowned.
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Beiträge: 2021
Wohnort: Elmshorn, S-H
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Fr 08.06.07 10:01
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Deswegen auch "ab und an"....
Bedeutet soviel wie "häufig, oft, meistens" usw....
Ei statt ie ist ein Vertipper, fehlendes "EUCH" bzw. "ein-": Hatte genau an beide Sätze gedacht, konnte mich aber nicht so recht entscheiden...
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Beiträge: 2454
Wohnort: Solingen
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Fr 08.06.07 10:07
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Schlechte Ausrede.
Wenn man schon so eine Ansage macht, sollte man wenigstens als gutes Beispiel vorangehen. Wer im Glashaus sitzt...
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Beiträge: 2021
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Fr 08.06.07 10:39
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... sollte nur im Dunkeln scheissen....
Ich denke eigentlich, dass meine Schreibweise durchaus als besseres Beispiel gelten darf und hier im Forum zu den lesbareren gehört.
Ich verlange von Niemanden, das steht mir sicher auch nicht zu, ein fehlerfreies Deutsch, aber so ein paar orthographische Kennzeichen dürfen durchaus mal eingebaut werden.
Ich rege mich sicherlich nicht über Vertipper oder Rechtschreibfehler auf, aber die Sätze von z.B. xfactor sind für mich (und sicherlich nicht nur für mich) kaum zu entschlüsseln bzw. der SInn ergibt sich erst nach mehrmaligem Lesen.
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Beiträge: 2454
Wohnort: Solingen
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Fr 08.06.07 10:43
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Aha.
BTT
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Beiträge: 158
Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
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Fr 08.06.07 11:13
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lol ja ne is klar bist du Deutschlehrer oder was?
Tut mir leid das ich nicht soooooo gut wie du schreibe mein Deutsch Rechtschreibgott
omfg ok werde ich das nächste mal pinibel darauf achten das ich alles sehr schön und gut schreibe in einem richtigen Deutsch so damit auch die feinen Deutsch Rechtschreibgötter hier im Forum die Texte lesen und verstehen können.
Armen
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Beiträge: 5355
Wohnort: Kronberg i. Ts.
Geburtstag: 04.08.1976
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Fr 08.06.07 11:53
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wenn Du dann penibel drauf achtest, dann klappt das auch.
So und nu lasst den kram mal gut sein und btt bitte
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Fr 08.06.07 16:29
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[BiA]xfactor hat Folgendes geschrieben |
Kein Führerschein also hat man keine Fahrerlaubnis und darf somit kein Fahrzeug führen.
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Falsch. Der Führerschein ist nicht die Fahrerlaubnis.
[BiA]xfactor hat Folgendes geschrieben |
Man muss den Führerschein sobald von der Polizei gefordert (wenn man angehalten wird) vorzeigen können.
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Richtig.
[BiA]xfactor hat Folgendes geschrieben |
Hast du keinen bist du nicht berechtigt ein Fahrzeug zu führen
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Und hier liegst du wieder falsch. Wie bereits oben geschrieben, ist die Fahrerlaubnis ein abstraktes Rechtsgut. Wurde dir jemals eine Fahrerlaubnis erteilt, und erhälst du anschließend ein Fahrverbot (zeitlich befristet mit genau beziffertem Ende!), so ist das Erteilen des Fahrverbotes ein abgeschlossener Verwaltungsakt. Mit Überschreiten des genannten Endzeitpunktes endet das Fahrverbot - und du bist wieder berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.
[BiA]xfactor hat Folgendes geschrieben |
Ist genauso wenn man 18 am WE wird und hat schon bestanden man darf trotzdem nicht fahren.
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Nein, dass ist so nicht richtig. Dann ist der Fall anders gelagert, da dir bei der Ersterteilung das Recht, Kraftfahrzeuge zu führen, erst mit Übergabe des Führerschein erstmals übertragen wurde. Bei M-Power ist dies jedoch bereits schon vor einigen Jahren geschehen.
Edith fragt: Warum wird durch meinen Post das Layout des Forums so zerhauen?
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Beiträge: 3202
Wohnort: (Königreich)Bayern
Geburtstag: Valentinstag.86
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Fr 08.06.07 16:37
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Christian Donth hat Folgendes geschrieben |
Edith fragt: Warum wird durch meinen Post das Layout des Forums so zerhauen?
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Kann ich nicht bestätigen.
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Fr 08.06.07 16:42
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Alles klar, dann setzt Edith sich jetzt in eine dunkle Ecke und schämt sich
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Beiträge: 3864
Wohnort: Frankfurt
Geburtstag: 04.08.1983
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Fr 08.06.07 17:01
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@Christian Donth: Und woher hast du nun deine Kentnisse? Da find ich das mit dem "Kumpel is Fahrlehrer" schon glaubwürdiger
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Beiträge: 158
Wohnort: Düren
Geburtstag: 16.09.1985
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Fr 08.06.07 17:02
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Christian Donth hat Folgendes geschrieben |
Und hier liegst du wieder falsch. Wie bereits oben geschrieben, ist die Fahrerlaubnis ein abstraktes Rechtsgut. Wurde dir jemals eine Fahrerlaubnis erteilt, und erhälst du anschließend ein Fahrverbot (zeitlich befristet mit genau beziffertem Ende!), so ist das Erteilen des Fahrverbotes ein abgeschlossener Verwaltungsakt. Mit Überschreiten des genannten Endzeitpunktes endet das Fahrverbot - und du bist wieder berechtigt, ein Fahrzeug zu führen.
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Ok dann lass ich mich belehren
Also soll heißen ist egal wer im Besitz meines Führerschein ist ich darf trotzdem fahren?
Find ich super dann kann ich meinen Führerschein schonmal vorsorglich der Polizei geben und zahl 10€ wenn ich angehalten werde.
Find ich schon irgendwie sehr komisch wofür braucht man dann überhaupt en Führerschein?
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Beiträge: 158
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Fr 08.06.07 17:06
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Kamel||| hat Folgendes geschrieben |
@Christian Donth: Und woher hast du nun deine Kentnisse? Da find ich das mit dem "Kumpel is Fahrlehrer" schon glaubwürdiger
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Profil schreibt das hier:
"Beruf: Polizei"
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Beiträge: 3864
Wohnort: Frankfurt
Geburtstag: 04.08.1983
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Fr 08.06.07 17:11
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Hö dachte die wärn alle im Dauereinsatz im Meck Pomm
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Fr 08.06.07 18:39
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Nicht alle
Ich hatte gestern abend schon das Gefühl, dass es sich mit dem Führerschein so verhalten müsste, wie ich hier dargelegt habe... Um bei der Sache aber noch n breiteres Kreuz zu kriegen und mich hier nicht völlig der Lächerlichkeit preiszugeben, habe ich auf der Dienststelle und in anderen Foren nachgefragt - selbst auf unserer Dienststelle waren die Meinungen zwiespältig, die Foren jedoch eindeutig.
Insofern wäre für M-Power das Beste: Einfach seine Fahrerlaubnisbehörde anrufen und fragen, wie das in seinem Bezirk gehandelt werden würde. Da dies nun nicht mehr möglich sein dürfte (jaja, dieses Vorurteil mit diesen Beamten und bis Mittag ^^), würde ich an seiner Stelle nun die zwei Tage auch noch warten.
Nicht, dass ich meiner Meinung nicht vertraue, aber: Weiß er, an was für einen Kollegen der "Rennleitung" er gerät?
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Beiträge: 5355
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Fr 08.06.07 18:42
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Christian Donth hat Folgendes geschrieben |
Insofern wäre für M-Power das Beste: Einfach seine Fahrerlaubnisbehörde anrufen und fragen, wie das in seinem Bezirk gehandelt werden würde. Da dies nun nicht mehr möglich sein dürfte
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Es ist ja nicht so, dass ihm das nicht gestern schon ein kamel empfohlen hätte....
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Fr 08.06.07 19:51
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am ende sehe ich das nun auch so
ich hatte ein fahrverbot, KEIN fahrerlaubnisentzug
bei einen entzug wäre es was andres
somit dürfte das, was christian donth sagte, vollkommen zutreffen
nämlich > Bußgeldkatalog lfd. Nr. 168: Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt. Regelsatz 10 Euro
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Fr 08.06.07 20:04
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Das ist richtig, Joachim, Kamel hatte ihm das bereits gestern empfohlen. Ich wollte durch meine erneute Aussage hierzu nur darauf hinweisen, dass es auch innerhalb der Polizei unterschiedliche Rechtsauffassungen zu geben scheint und er nur so bei seiner zuständigen Behörde die absolute Sicherheit hat.
Der Vorschlag mit der Führerscheinbehörde sollte kein Klugscheißen sein und ich wollte Kamel auch nicht absprechen, dass er das zuerst gepostet hat. Von daher:
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Fr 08.06.07 22:23
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Das es 2 Rechtsauffassungen innerhalb der Polizeibehörde gibt, kann man noch vertreten. Wenn dieses noch vor Gericht Bestand hätte, würde mein Glauben in die Demokratie ins Schwanken kommen...
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